Verträge und Vereinbarungen


Tarifvertrag (TV-L)

Hier finden Sie nähere Informationen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).


Dienstvereinbarung zur Internet-Nutzung

Dienstvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom April 2007.


Dienstvereinbarung "Sucht und Suchtmittelmissbrauch"

Dienstvereinbarung zum Umgang mit und zur Vermeidung von Sucht und Suchtmittelmissbrauch – Prävention und Intervention zwischen dem Generalsekretär und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom 17. Dezember 2015.


Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung

Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom 25. Januar 2018.


Vereinbarung über den Einsatz von Überwachungstechnik

Vereinbarung über den Einsatz von Überwachungstechnik zwischen der Geschäftsleitung und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz (kann bei berechtigtem Interesse eingesehen werden).


Dienstvereinbarung "Stellenbesetzung"

Dienstvereinbarung über das Verfahren zur Besetzung von Stellen zwischen dem Generalsekretär, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom 19. Mai 2020.


Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen dem Generalsekretär und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom 6. Oktober 2021.

Damit länger erkrankte Beschäftigte mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, schreibt § 167 SGB IX vor, dass Arbeitgeber den Betroffenen nach Krankmeldungen von über sechs Wochen innerhalb eines Jahres ein Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement anbieten müssen. Ob der Arbeitnehmer dieses Angebot wahrnimmt, liegt allein in dessen Entscheidung. Die Dienstvereinbarung institutionalisiert das BEM-Verfahren und legt es in die Hände eines Teams. Dieses wird gebildet aus Ralph Bergmann (Beauftragter des Arbeitgebers), Ivo Borovic (Beauftragter der Belegschaft), Tanja Gölz (Gleichstellungsbeauftragte) und Olaf Meding (Beauftragter des Personalrates). Betroffene können - sofern sie das Gesprächsangebot annehmen - ihr BEM-Gespräch mit einer von ihnen selbst getroffenen Auswahl aus diesem Personenkreis führen. Dabei bleibt die Krankheit selbst nachrangig, Hauptziel ist es zu erörtern, ob es ggf. arbeitsbedingte Gründe für den Ausfall gab und Hilfen für einen problemfreien Wiederstart in den Arbeitsalltag zu bieten.


Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit

Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit zwischen dem Generalsekretär und dem Personalrat der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz vom 1. März 2024.

Vor der Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens ist ein Antrag über den/die Vorgesetzte/n bzw. bei einer Tätigkeit in einem Vorhaben die Projektleitung an die Dienststellenleitung der Akademie zu stellen und an personalverwaltung@adwmainz.de zu senden. Bearbeitung und Genehmigung erfolgen durch die Dienststellenleitung. Das Merkblatt zur IT-Sicherheit ist vorab zur Kenntnis zu nehmen und beim mobilen Arbeiten einzuhalten.


BGM - Gesprächsangebote von Frau Ulrike Woll

Die neuen Termine für die Sprechstunde von Frau Ulrike Woll in der ersten Jahreshälfte 2024 und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Beachten Sie bitte auch das erneute Zusatzangebot für 2024: Meditation am Mittag!