Alterssicherung im demografischen Wandel

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© Statistisches Bundesamt (eigene Darstellung)

Mit welchen Reformen das Rentensystem an die demografische Alterung angepasst werden sollte, lässt sich aus der Funktionsweise des Systems und den Ursachen der Alterung ableiten.

Umlagefinanzierte Alterssicherungssysteme wie die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) haben einen Oberflächenkreislauf, in dem erwerbstätige Versicherte Beiträge einzahlen, die direkt wieder an die jeweiligen Rentner:innen ausgeschüttet werden. Sie basieren jedoch auf einem Tiefenkreislauf, in dem die Erziehung und Ausbildung zukünftiger Erwerbstätiger ihre langfristige Finanzierbarkeit gewährleistet. Die Rentenfinanzierung hängt nämlich stark davon ab, wie sich die Altersstruktur der Bevölkerung und die Arbeitsmarktsituation entwickeln.

Die Altersstruktur der Wohnbevölkerung in Deutschland ist geprägt vom »Baby boom« der frühen 1960er-Jahre sowie vom anschließenden Geburtenrückgang und anhaltend niedrigen Geburtenzahlen seit 1975. Hinzu kommt ein kontinuierlicher Anstieg der Lebenserwartung. Da die geburtenstarken Jahrgänge derzeit auf das Rentenalter zugehen, altert die Wohnbevölkerung in den nächsten zehn bis 15 Jahren im Durchschnitt recht stark – stärker als in den meisten anderen EU- und OECD-Ländern. Die vergleichsweise hohe Zuwanderung aus den letzten 15 Jahren dämpft diesen Trend. Auch wenn sie weiter anhält, kann sie ihn aber bei weitem nicht ausgleichen.

Theoretische und empirische Untersuchungen zeigen, dass der Geburtenrückgang teilweise – aber nicht allein – durch das Umlageverfahren zur Rentenfinanzierung verursacht sein könnte. Ohne staatliches Rentensystem stellt die Erziehung und Ausbildung von Kindern für die Eltern eine Investition in ihre Altersvorsorge dar. Die Einführung einer staatlichen Rentenversicherung vergrößert zwar den Risikopool und passt besser in eine Gesellschaft mit gestiegener regionaler, beruflicher und sozialer Mobilität. Ihre Funktionsfähigkeit hängt aber weiter davon ab, dass ständig neue Beitragszahler:innen erzogen und ausgebildet werden. Die Versicherten berücksichtigen diesen Zusammenhang jedoch nicht mehr, wenn die Höhe ihrer zukünftigen Renten vor allem davon abhängt, welche Beiträge sie in ihrer Erwerbsphase entrichten.

Um den Tiefenkreislauf der Umlagefinanzierung abzubilden und ihre ökonomischen Grundlagen spürbar zu machen, könnten individuelle Rentenansprüche stärker davon abhängig gemacht werden, wie sehr sich die Versicherten an der Erziehung und (Finanzierung) der Ausbildung zukünftiger Erwerbstätiger beteiligen. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der GRV erfüllt diese Funktion nicht ausreichend. Meistens schließt sie nicht einmal die Lücken, die durch die Erziehung von Kindern in den Rentenbiographien vieler Eltern, insbesondere vieler Mütter, entstehen und ihre beitragsbezogenen Ansprüche verringern.

Aber auch wenn der Geburtenrückgang bei einer stärkeren Berücksichtigung von Investitionen in die nächste Generation vermutlich langsamer und insgesamt schwächer verlaufen wäre, müssen seine Folgen für die Alterssicherung bewältigt werden. Um das Rentenniveau trotz verringerter Geburtenzahlen konstant zu halten, ließen sich die Beitragssätze erhöhen. Alternativ könnte das Renteneintrittsalter heraufgesetzt werden, das allerdings vorrangig zum Ausgleich für die steigende Lebenserwartung genutzt werden sollte. Steigende Beitragssätze belasten jedoch die Einkommen Erwerbstätiger und gefährden die weitere Beschäftigungsentwicklung.

Die Auswirkungen gesunkener Geburtenzahlen auf ein umlagefinanziertes Rentensystem machen eine Senkung des damit abgesicherten Rentenniveaus und einen Ausbau ergänzender kapitalgedeckter Altersvorsorge erforderlich, der möglichst frühzeitig eingeleitet werden muss. Fehlende Investitionen in zukünftige Erwerbstätige zur Deckung von Umlage-Renten können so durch Investitionen in Finanz- und Sachkapital ersetzt werden.

(Martin Werding)

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