Projektbeschreibung

Im »Erbe deutscher Musik« werden wichtige Werke der deutschen Musikgeschichte, die für eine Epoche, eine Gattung oder einen Komponisten besonders charakteristisch sind, in kritischer und zugleich praktischer Form vorgelegt. Das Vorhaben setzt damit die Tradition der deutschen Denkmälerpublikationen fort. 1953 wurde das 1933 gegründete Vorhaben wieder belebt. Die Bände erscheinen in einer Hauptreihe (mit zehn Abteilungen) und einer Sonderreihe. In den »Gesamt- und Auswahlausgaben« erscheinen vor allem Werke von Komponisten, die ein Oeuvre geringeren Umfangs hinterlassen haben (z. B. Leonhard Lechner - die vierzehnbändige, 1954 begonnene Ausgabe konnte 1998 abgeschlossen werden -, Georg Rhau, Johann Hermann Schein und Silvius Leopold Weiß) oder deren Werke zunächst nur in Auswahl ediert werden sollen (z. B. die musikalischen Werke von Ernst Theodor Amadeus Hoffmann). Dazu kommen die »Monumenta Monodica Medii Aevi«, eine Denkmäler- und Schriftenreihe, in der einstimmige geistliche und weltliche Gesänge des Mittelalters erschlossen und publiziert werden.