Aufgaben des Personalrats

Die wichtigsten gesetzlich geregelten Aufgabenbereiche des Personalrats:

Angesichts des für die Akademie Mainz charakteristischen Mitarbeiterprofils - überwiegend wissenschaftliche Mitarbeiter an zahlreichen über die Bundesrepublik verstreuten Arbeitsstellen - erscheint es uns wichtig, darauf hinzuweisen, daß der Personalrat in allen o. a. Bereichen auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiter (allerdings erst auf Antrag der Betroffenen) nach dem geltenden Landespersonalvertretungsgesetz tätig werden kann! Dies wird vielfach übersehen; scheuen Sie sich also nicht, von dieser Möglichkeit im Bedarfsfall Gebrauch zu machen.