Aufgaben des Personalrats
Die wichtigsten gesetzlich geregelten Aufgabenbereiche des Personalrats:
- Beantragung von Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen.
- Wachsamkeit bzgl. Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen usw.
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und Hinwirkung auf deren Erledigung durch die Dienststellenleitung.
- Zusammenwirken mit den Beauftragten für Gleichstellung, Sicherheit und Datenschutz im Hinblick auf die Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften usw.
- Wahrnehmung von zahlreichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechten bei Maßnahmen der Dienstelle, insbesondere bei Fragen von Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsplatzgestaltung u. v. m.
Angesichts des für die Akademie Mainz charakteristischen Mitarbeiterprofils - überwiegend wissenschaftliche Mitarbeiter an zahlreichen über die Bundesrepublik verstreuten Arbeitsstellen - erscheint es uns wichtig, darauf hinzuweisen, daß der Personalrat in allen o. a. Bereichen auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiter (allerdings erst auf Antrag der Betroffenen) nach dem geltenden Landespersonalvertretungsgesetz tätig werden kann! Dies wird vielfach übersehen; scheuen Sie sich also nicht, von dieser Möglichkeit im Bedarfsfall Gebrauch zu machen.