Westphal, Joachim

PND 118631926

geb. 1510 in Hamburg, gest. 16.1.1574 in Hamburg, luth. Theologe

Geboren als Sohn eines Handwerkers, konnte W. nach Schulzeit in Hamburg und Lüneburg mit einem Stipendium seiner Heimatstadt ab dem 7.6.1529 in Wittenberg studieren. Am 30.1.1532 legte er den Magistergrad ab; zwischenzeitlich lehrte er als Konrektor am Hamburger Johanneum, konnte dann aber durch ein weiteres Stipendium sein Studium fortsetzen und auf einer Studienreise 1535–37 auch die Universitäten in Erfurt, Heidelberg, Straßburg und Tübingen besuchen. Anschließend lehrte er für zwei Jahre in Wittenberg, wurde 1540 von Philipp Melanchthon für eine Professur in Rostock empfohlen, erhielt aber den Ruf auf die Pfarrstelle an St. Katharinen, den er wegen der Verpflichtung gegenüber seiner Heimatstadt annahm. Hier blieb er bis an sein Lebensende. Erste dogmatische Stellungnahmen, die aber unpubliziert blieben, verfasste W. in der Kontroverse um den Descensus ad inferos, wo er sich auf die Seiten Johannes Aepins stellte. In der Auseinandersetzung um die Annahme des Interims vertrat W. mit den übrigen Hamburger Pastoren eine konsequenten Ablehnungskurs und veröffentlichte dazu in Magdeburg ab 1549 zahlreiche Schriften, darunter auch eine kommentierte Kompilation von Stellen aus den Werken Luthers und Melanchthons zur Frage der Adiaphora. Mit der Veröffentlichung seiner Schrift „Farrago … opinionum de coena Domini“ 1552 eröffnete W. den sog. Zweiten Abendmahlsstreit. Darin stellte er die Aussagen reformierter Theologen zur Abendmahlslehre zusammen bzw. gegeneinander, um ihre Widersinnigkeit zu erweisen. Die Schrift gewann dadurch noch an Brisanz, dass einer der darin Angegriffenen, Johannes a Lasco, im folgenden Jahr mit seiner Gemeinde niederländischer Protestanten aus London fliehen musste und wegen Westphals Veröffentlichung weder in Dänemark noch in Hamburg oder anderen norddeutschen Städten an Land gelassen wurde, bis sich schließlich die ostfriesische Gräfin Anna zur Aufnahme bereit erklärte. Als ein Teil der Londoner Flüchtlinge, wiederum unter Leitung a Lascos, in Frankfurt eine Gemeinde gründen wollte, agitierte W. mit weiteren Schriften an den Frankfurter Rat, bis die reformierten Flüchtlinge 1556 ausgewiesen wurden. Mit seinen Schriften provozierte W. Reaktionen von zahlreichen Reformierten, darunter Johannes Calvin und Heinrich Bullinger, Theodor Beza, Bernadino Ochino, Valerand Poullain, Theodor Bibliander und a Lasco. Auf lutherischer Seite griffen sein Hamburger Kollege und Superintendent Paul von Eitzen, Dietrich Schnepf, Erasmus Alber, Nikolaus Gallus, Matthias Flacius, Matthias Judex, Jakob Andreae und Johann Timann in die Kontroverse ein. Während es W. anfangs vor allem um die Frage der Realpräsenz Christi im Abendmahl ging, weitete sich mit der „Farrago sententiarum consentientium“ des Bremers Timann der Streit auch auf die damit verbundenen christologischen Fragen aus, die seit Timanns Konflikt mit Hardenberg als „Ubiquitätslehre“ bezeichnet wurden. Die von W. ausgelöste Kontroverse zog sich über Jahrzehnte hin (aktive Beteiligung W.s bis 1560) und trug so zur konfessionellen Abgrenzung der evangelischen Lager entscheidend bei. Auch zu den innerlutherischen Auseinandersetzungen bezog W., meist gemeinsam mit den Hamburger oder hansischen Theologen, Stellung. So lehnte ein Hamburger Gutachten die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders ab und die Lehren Georg Majors zur Notwendigkeit der guten Werke wurden von W. als Sprecher der Theologen der norddeutschen Städte scharf zurückgewiesen. In den theologischen Positionen stimmte W., bis auf die These von der Erbsünde als Substanz des Menschen, mit Flacius überein, doch bemühte er ich sich mehrfach um Ausgleich mit den Philippisten. 1562 wurde er als Nachfolger Paul von Eitzens zuerst provisorischer, Ende 1571 gewählter Superintendent der Hansestadt. Er konnte das Amt nur noch zwei Jahre lang ausüben.

ADB, RE, RGG3, RGG4, TRE, BBKL, LThK

Deutsches Biographisches Archiv (DBA): I 1359,54-68;II 1395,335-343;III 986,312-313