Wigand, Johannes

PND 117383317

lutherischer Theologe. 1523 in Mansfeld geboren, besuchte W. die dortige Stadtschule, bevor er sich im SS 1538 in Wittenberg immatrikulierte. 1541 wurde er Lehrer an der St. Lorenz-Schule in Nürnberg, ehe er 1544 nach Wittenberg zurückkehrte, um dort sein Studium zu beenden. Am 1. September 1545 wurde er dort zum Magister Artium promoviert. Der Schmalkaldische Krieg zwang W. 1546 dazu, Wittenberg zu verlassen. Er ging nach Mansfeld, um dem dortigen Stadtpfarrer Martin Seligmann als Prediger zur Seite zu stehen. Ordiniert durch den neuen Superintendenten der Grafschaft, wurde W. nach dem Tod Seligmanns 1548 dessen Nachfolger. Im Adiaphoristischen Streit stand W. auf der Seite Matthias Flacius Illyricus und war ein entschiedener Gegner der durch Georg Major behaupteten Notwendigkeit guter Werke. 1553 übernahm W. die Pfarrstelle St. Ulrich und die Superintendentur von Magdeburg. In diesem Amt nahm er gegen Osiander Stellung und arbeitete zusammen mit Matthaeus Judex und Flacius an den Magdeburger Zenturien. Am 24. September 1556 verfasste W. zusammen mit dem Illyrer ein Gutachten über die Eisenacher Synode, indem der Gehorsam dem Gesetz gegenüber zwar als notwendig zur Seligkeit bezeichnet wurde, die Gültigkeit dieses Satzes jedoch auf die Lehre vom Gesetz beschränkt wurde und keineswegs auch den Bereich der Gesetzespredigt betreffen sollte. Als Magdeburger Abgeordneter nahm W. im Januar 1557 an der Coswiger Handlung zwischen Flacius und den Gnesiolutheranern einerseits und Melanchthon andererseits teil. 1560 folgte er dem Ruf des ernestinischen Herzogs von Sachsen auf eine Professur nach Jena. In dieser Funktion war er vom 2.–8. August 1560 Protokollant der Weimarer Disputation zwischen Strigel und Flacius. Doch lehnte W. von Anfang die Behauptung des Illyrers ab, die Erbsünde sei die Substanz des Menschen. Eine Mitwirkung des Menschen an seinem Heil schloss er aber trotzdem aus. Als im Juli 1561 in Jena ein Konsistorium eingerichtet wurde, dessen Kompetenzen in die bisherigen Befugnisse der Theologen eingriffen, widersprach W. und wurde Ende 1561 zusammen mit anderen Kollegen entlassen. Nur kurz konnte er sich in Magdeburg halten, wo Tilemann Heshusius für seine Wiederanstellung eintrat, dabei jedoch in Konflikt mit dem Magistrat der Stadt geriet und selber abgesetzt wurde. Im September 1562 wurde W. Superintendent in Wismar und am 12. Juli 1563 in Rostock zum Doktor der Theologie promoviert. Die Ächtung und Gefangennahme des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren und der Herrschaftsantritt Johann Wilhelms von Sachsen führte im September 1568 zur Rückberufung W.s nach Jena als Professor, Pastor und Superintendent. Die theologische Fakultät wurde mit W., Johann Friedrich Coelestin, Tilemann Heshusius (ab Herbst 1569) und ab 1571 auch mit Timotheus Kirchner konsequent gnesiolutherisch neu besetzt. Vom 21. Oktober 1568 bis zum 9. März 1569 nahm W. teil am Altenburger Religionsgespräch mit den kursächsischen Theologen. In einer Disputation vom 5. Mai 1570 de peccato trat W. offen gegen die Erbsündenlehre seines einstigen Kollegen Flacius auf. In der Debatte um die Wittenberger Christologie und Abendmahlslehre nahm W. zusammen mit seinen Jenaer Kollegen deutlich Stellung gegen die Wittenberger Fakultät. Als Kurfürst August 1573 kommissarisch die Regierungsgeschäfte im Herzogtum übernahm, führte dies zur Absetzung W.s. Er ging zunächst nach Braunschweig, wo ihm der dortige Superintendent Martin Chemnitz einen Ruf nach Königsberg verschaffte, wo er professor primarius theologiae wurde. Am 2. Mai 1575 wurde W. von Heshusius zum Bischof von Pomesanien ordiniert. 1576/77 kam es zu einer christologischen Kontroverse zwischen Heshusius und Wigand, die zur Absetzung des ersteren am 5. Mai 1577 führte. W. übernahm die Administration des Bistums Samland von Heshusius. 1579 unterschrieb er die Konkordienformel. Am 21. Oktober 1587 verstarb W. in seiner bischöflichen Residenz in Liebemühl in Preußen im Alter von 64 Jahren. 

TRE 36, 33–38

RE3 21, 270–274.